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Prost! Gesellschaftsdroge Alkohol.



 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Während das Rauchen mit wachsendem Erfolg an breiter Front bekämpft wird, sieht es mit dem Genuss von Alkohol (noch) ein wenig anders aus. Im wörtlichen Sinne wird hier mit einer anderen Maß gemessen, die mit Gesundheitsschutz nicht viel zu tun hat.

Der Qualm von verbranntem Tabak wird - natürlich in erster Linie von erklärten Nichtrauchern - als störend und lästig empfunden. Demgegenüber wirkt es deutlich weniger störend und lästig, wenn jemand am Nebentisch im Restaurant ein Bier oder Glas Wein trinkt.

Das Rauchen wurde sehr erfolgreich als allgemeingefährlich deklariert. Demnach sei das „Mitrauchen“ – also: das Einatmen von verbranntem Tabak in der Umgebungsluft – angeblich stark gesundheitsheitsgefährdend bis tödlich. Kurz: Wer sich in der Nähe von Rauchern aufhält, schwebt in potenzieller Lebensgefahr. Wer sich dagegen in der Nähe von Alkoholikern aufhält, fühlt sich allenfalls durch Gegröhle und Gelalle gestört.

Mit zweierlei Maß: Verdrängte Kollateralschäden

Die Einseitigkeit der Betrachtungsweise ist dabei erstaunlich auffällig paradox: Auf Zigarettenschachteln prangen unübersehbare Warnhinweise vor allen möglichen Gesundheitsgefahren; auf Flaschen, die Alkohol enthalten, dagegen nicht. Tabakwerbung ist inzwischen strikt verboten, fast jede Sport(!)-Übertragung im Fernsehen wird dagegen von einer Brauerei „präsentiert“. Zum Beispiel.

Noch sehr viel erstaunlicher: Während Alkoholismus mittlerweile als Krankheit gilt und dazu weitgehend als solche akzeptiert ist, wird nicht der Hauch eines Gedankens verschwendet, auch Nikotinsüchtige als krank zu betrachten.

Wer sich in dieser Thematik und Diskrepanz darauf beruft, dass Liebhaber von Alkohol im Gegensatz zu Rauchern allenfalls sich selbst schaden, jedoch nicht ihre Umwelt und Mitmenschen, irrt sich ein klein wenig:

• Alkoholkonsum ist bei 25% aller Arbeitsunfälle mit im Spiel, inklusive Unfällen auf dem Arbeitsweg, also im Straßenverkehr.
• Etwa 11% der Angestellten konsumieren täglich oder „fast täglich“ Alkohol an ihrem Arbeitsplatz.
• Ein alkoholabhängiger Mitarbeiter fehlt zwischen 40% und 60% seiner Arbeitszeit, fehlt im Durchschnitt 118 Tage lang, bevor er in eine Therapie geht, und bringt lediglich 75% der Arbeitsleistung. Dazu kommen Auswirkungen auf das äußere Erscheinungsbild, sowie Stimmungsschwankungen, die gehörigen Einfluss haben, sich jedoch kaum in Prozentzahlen ausdrücken lassen.
• Circa 1.000 Menschen kommen jedes Jahr bei einem Verkehrsunfall um ihr Leben, bei dem Alkohol mit im Spiel war. Jeder 7. Verkehrstote geht damit auf das Konto von Alkoholgenuss. Etwa 70.000 Unfälle passieren alleine dadurch, dass irgendein Beteiligter unter Alkoholeinfluss stand.
• Rund 200.000 Kraftfahrer werden jährlich erwischt, wenn sie alkoholisiert am Steuer sitzen – was nach Schätzungen nur jeder 500. ist.
• Eine gesundheitsschädigende Menge Alkohol trinken täglich 7% der Frauen und 13% der Männer, suchtgefährdet sind zwischen 25% und 40% beider Geschlechter, definitiv alkoholsüchtig sind 5%.
• In psychiatrischen Kliniken handelt es sich bei 40% bis 50% der Patienten um Alkoholsüchtige.
• Jährlich werden mehr als 2.000 Kinder mit foetalem Alkoholsyndrom (alkoholbedingte Missbildungen) geboren.
• Im Jahr 2010 wurden mehr als 26.000 Minderjährige teils bewusstlos betrunken ins Krankenhaus gebracht - so viele wie nie zuvor. Die Zahl entspricht gegenüber dem Jahr 2000 einer Zunahme von rund 150 Prozent: Das so genannte „Komasaufen”.

Wer bislang der Meinung war, dass der Genuss von Alkohol nur die Trinkenden selbst, aber sonst niemanden großartig gefährdet, kann anhand dieser Zahlen seine bisherige Ansicht überdenken.


Ergänzung: Meldung im „Tagesspiegel” am 12.03.2008

„Werbeverbot für Alkohol: Erst ausgequalmt dann ausgetrunken?

Die Alkoholindustrie ist besorgt - nach dem Tabakwerbeverbot soll es nun auch eine Regulierung der Alkoholwerbung durch Werbeverbote und eine Einschränkung des Sponsorings durch Bier- und Spirituosenmarken geben. Manfred Parteina, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes der Deutschen Werbewirtschaft (ZAW), beruft sich dabei auf das "Strategiepapier für ein nationales Aktionsprogramm zur Alkoholprävention" des Drogen- und Suchtrates der Bundesregierung.

Für die Werbewirtschaft würde es das Einbrechen eines Millionengeschäfts bedeuten - 2007 belief sich der Umsatz bei Alkoholwerbung auf 557 Millionen Euro.
Nach allen Befürchtungen der ZAW gab es jetzt zunächst direkt von der Geschäftsstelle der Drogenbeauftragten Sabine Bätzing Entwarnung - so soll es sich beim Strategiepapier nur um ein internes Arbeitspapier handeln, die Regierung verlässt sich vielmehr auf die Selbstregulierung der Unternehmen, damit insbesondere Kinder und Jugendliche nicht zum Ziel für Alkoholwerbung werden”

Aktueller Stand: kein Werbeverbot weit und breit in Sicht.

Eher im genauen Gegenteil hat das Oberlandesgericht Düsseldorf im März 2010 eine Beschwerde gegen den Spirituosenhersteller „Underberg” abgewiesen: Das Unternehmen darf seinen Magenbitter demnach trotz eines Alkoholgehaltes von 44% weiterhin mit Slogans bewerben wie etwa „Weltweit im Dienste des Wohlbefindens”, sowie „appetitanregend und verdauungsfördernd”.

 

 
 
 
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