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Prävention: Von Abschreckung unerschrocken.



 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Der Ruf nach „härterem Durchgreifen“ und „strengeren Gesetzen“ ertönt noch jedesmal, sobald irgendein Aufsehen erregender Gewaltakt die Medien vorübergehend beherrscht. Die Aussicht auf harte Strafen soll abschreckend wirken, dient jedoch vielmehr als Beruhigungspille für eine erfolgreich beunruhigte Bevölkerung.

Wer sich ein wenig in der Thematik auskennt, würde sich über populistische Abschreckungsmaßnahmen für Straftaten amüsieren - wenn es nicht so tragisch wäre. Jedoch: Es wird eine Gewalttat über die Medien zum Thema gemacht, auf diese Weise die Bevölkerung beunruhigt, worauf die Politik sich in der Not sieht, Maßnahmen zur allgemeinen Beruhigung zu ergreifen, um „nicht tatenlos dazustehen“. Das ist einer der üblichen Abläufe. Das übliche Denksystem: „Mehr Abschreckung -> weniger Straftaten“. Also: Die ganze Welt ist eine Maschine, alles nur eine Frage der Feinjustierung. Willkommen im 17. Jahrhundert.

Gewalt und Aggression: Definitionsprobleme

Dabei ist allerdings nicht wirklich zu erwarten, dass jemand, der Amok läuft und ohnehin keinen Sinn mehr in irgendetwas sieht, sich noch den Hauch eines Gedankens macht, welche Strafe ihn erwarten würde. Dasselbe gilt erst recht für so genannte „Triebtäter“ und „psychisch Kranke“, die eben kein besonders rationales Kalkül und keine Abwägungen anstellen, bevor sie ihre Straftaten begehen.

Dass in dieser Thematik grundsätzlich nur bis zur nächsten Ecke gedacht wird, wenn es um präventive Maßnahmen zur Gewaltverhinderung geht, zeigt bereits ein minimaler Blick auf das, worum es hier eigentlich geht: Es geht also einerseits um Gewalt. Der Begriff „Gewalt“ stammt aus dem Althochdeutschen „walten“ (siehe auch: verwalten) und bezieht sich darauf, über irgendetwas oder irgendwen verfügen zu können.

Sowohl das bürokratische Verwalten als auch die politische Gewaltenteilung zeigen, dass der Begriff „Gewalt“ an sich keine negative Bedeutung hat. Das heißt im Klartext: Es kommt auf den jeweiligen Zusammenhang an, wie der Begriff „Gewalt“ zu verstehen ist.

Andererseits geht es in dem Ganzen um „Aggression“. Und auch dieser Begriff kann nur in einem Zusammenhang entstehen und wirken; nämlich innerhalb einer Beziehung von mindestens zwei Menschen. Weder Gewalttätigkeit noch aggressives Verhalten sind demnach also Charaktereigenschaften eines Menschen, sondern ent- und bestehen immer nur lediglich innerhalb von Zusammenhängen und zwischenmenschlichen Beziehungen.

Wenn Abschreckung und Strafen verpuffen

Exact deshalb ist es auch nicht besonders sinnvoll, einen Menschen davon abschrecken zu wollen, eine Charaktereigenschaft auszuleben, die er gar nicht hat. Oder ihn im Nachhinein dafür zu bestrafen. Genauer: Ein Mensch ist eben nicht gewalttätig, weil er gewalttätig sein will, und ein Mensch ist nicht aggressiv, weil er aggressiv sein will. Deshalb wird er Maßnahmen, die von Gewalt und Aggressivität abschrecken sollen, nicht unbedingt auf sich selbst beziehen.

Aus demselben Grund wird er auch eine Bestrafung lediglich allenfalls auf die ausgeübte Tat beziehen und allenfalls erkennen, dass er dabei wohl ganz offensichtlich einen Fehler gemacht hat.
Er wird deshalb jedoch noch lange nicht seine grundsätzliche Verhaltensweise überdenken. Vielleicht eher, wie er beim nächsten Mal den gemachten Fehler vermeidet, um nicht wieder erwischt zu werden.

Das Ganze gilt erst recht in Fällen psychischer Gewalt, die noch nicht einmal Kriminologen exact definieren können: Wo beginnt psychische Gewalt? Beim Mobbing am Arbeitsplatz? Oder beim Ärgern des Nachbarn durch stundenlanges Rasenmähen? Oder wenn ein Ehepartner aus Verärgerung mit dem anderen nicht mehr spricht?

Da das alles und noch etliches mehr (siehe oben) jeweils lediglich in Zusammenhängen stattfinden kann und demnach äußerst relativ ist, sind auch hierbei Abschreckungsmaßnahmen und Bestrafungen eine diffizile Angelegenheit: Diejenigen, die den „Psychoterror“ ausüben, erkennen ihre grundsätzliche Verhaltensweise nicht als falsch, sondern wähnen sich in aller Regel sogar noch im Recht.

 
 
 
 
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